Private Rentenversicherung


    Weshalb ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?

    Die private Rentenversicherung bietet auch in ihrer „klassischen“ Form für die Versicherungsnehmer zahlreiche Vorteile und ist deswegen trotz der beiden staatlich geförderten Sonderformen nicht aus der deutschen Rentenversicherungslandschaft wegzudenken.


    1. Extrem hohe Flexibilität

    Die fehlende steuerliche Vergünstigung der privaten Rentenversicherung während der Einzahlungsphase mag zunächst als Nachteil erscheinen, aber sie hat eine enorme Freiheit bei der Beitragsgestaltung zur Folge.
    Es gibt weder gesetzliche Mindest- noch Höchstgrenzen. Der Versicherte kann deswegen bei einer privaten Rentenversicherung das Angebot ganz genau auf seine Bedürfnisse abstimmen lassen. Auch zusätzliche Leistungen wie beispielsweise die Absicherung von Hinterbliebenen können vereinbart werden.


    Private Rentenversicherung - Zufriedenes Pärchen 2. Lebenslange Rente für alle – mit Garantie
    Die Anbieter der privaten Rentenversicherung gewähren allen Rentenempfängern eine lebenslange monatliche Rente. Das bedeutet: Auch wer lange lebt, bekommt
    bis zum Schluss sein Geld ausgezahlt.

    Die Höhe der Rente wird dabei schon beim Abschluss des Vertrages festgelegt und dem Versicherungsnehmer garantiert, sofern er die vereinbarte Beitragshöhe konstant beibehält.


    3. Kapitalwahlrecht

    Bei vielen Versicherungsunternehmen ist es möglich, sich beim Erreichen des Rentenalters für eine Einmalzahlung zu entscheiden. Somit ermöglicht es die private Rentenversicherung all denjenigen, die nicht auf die regelmäßige monatliche Auszahlung angewiesen sind, frei über ihr Erspartes zu verfügen.


    4. Günstige Besteuerung der Leistungen im Alter

    Die aus einer privaten Rentenversicherung ausgezahlten Leistungen werden nur mit dem sogenannten Ertragswert besteuert, der sich nach dem Alter des Leistungsempfängers bei Rentenbeginn richtet. Bei einem Auszahlungsbeginn mit 65 Jahren sind dies gerade einmal 18 Prozent. Von einer Rente von 1000 Euro pro Monat würden also nur 180 Euro versteuert werden – und zwar zum jeweiligen persönlichen Steuersatz.


    5. Keine Gesundheitsprüfung

    Da bei einer privaten Rentenversicherung nicht das Risiko „Tod“ abgesichert wird, sondern das im wirtschaftlichen Sinne zu lange Leben des Versicherten, findet vor dem Vertragsabschluss keine Gesundheitsprüfung statt. (Ein schlechter Gesundheitszustand und die damit verbundene geringere Lebenserwartung wären aus Sicht der Versicherung finanziell von Vorteil.) Somit ist diese Variante der Altersvorsorge für alle möglich.


    Welche Leistungen sind in einer privaten Rentenversicherung versichert?

    Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich vom Prinzip her um eine Lebensversicherung, und zwar um eine Art der Erlebensversicherung (im Unterschied zu einer Risikoversicherung). Die Versicherungsleistungen werden nicht ausgezahlt, wenn ein konkretes versichertes Risiko eintritt – nämlich der Tod des Versicherungsnehmers –, sondern wenn er ein bestimmtes Ereignis – in diesem Falle das Erreichen des vereinbarten Rentenalters – erlebt.

    Die Finanzierung der privaten Rentenversicherung funktioniert mithilfe des Kaitaldeckungsverfahrens. Dabei wird für jeden einzelnen Versicherten der Sparanteil aus dem Versicherungsbeitrag am freien Kapitalmarkt angelegt. Zur Rückdeckung wird – ebenfalls für jeden Versicherungsnehmer individuell – ein Deckungskapital angelegt. Dieses wächst im Laufe der Ansparphase kontinuierlich an. In der Leistungsphase werden aus ihm die Rentenleistungen ausgezahlt.

    Die Auszahlung der Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung erfolgt im Regelfall in Form einer lebenslangen monatlichen Rente, die auch als Leibrente bezeichnet wird. Dabei ist es so, dass die kürzer lebenden Versicherungsnehmer die langlebigen Rentenempfänger mitfinanzieren. Denn sofern keine gesonderten Vereinbarungen hinsichtlich eines Hinterbliebenenschutzes getroffen worden sind, verfällt beim Ableben des Versicherten vor der vollständigen Auszahlung seiner eingezahlten Beiträge das restliche Kapital. Es verbleibt beim Versicherungsunternehmen und dient der Finanzierung von Versicherungsnehmern, die länger leben, als ihre selbst eingezahlten Beiträge reichen würden.


    Was ist vor Abschluss einer privaten Rentenversicherung zu beachten?

    Anders als bei vielen privaten Versicherungen müssen sich die Versicherungsnehmer keiner Gesundheitsprüfung unterziehen. Es gibt somit keine Zugangsbeschränkung für eine private Rentenversicherung. Auch wenn damit ein wichtiger Punkt wegfällt müssen vor dem Abschluss dennoch einige Dinge beachtet werden. Dazu zählen insbesondere:

    • Berechnung der Rentenhöhe und der damit verbundenen Beiträge
    • Flexibilität des Versicherungsvertrages, wenn spätere Änderungen möglich sein sollen
    • Länge der Laufzeiten

    Ein weiterer wichtiger Punkt, der vor dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung berücksichtigt werden sollte, sind die damit verbundenen Kosten. Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung fallen nämlich die sogenannten Abschlusskosten an. Diese begründen sich hauptsächlich:

    • im Verwaltungsaufwand innerhalb des Versicherungsunternehmens sowie
    • in den Provisionen für die Versicherungsmakler.

    Private Rentenversicherung - Älteres Pärchen berechnet Beiträge Die Berechnung von Abschlusskosten ist bei allen Individualversicherungen üblich und betrifft auch die beiden staatlich geförderten Sonderformen der privaten Rentenversicherung (Riester Rente und Rürup Rente).

    Die Höhe dieser Kosten wurde jedoch vom Gesetzgeber festgelegt und somit vereinheitlicht. Sie liegt bei allen Anbietern bei vier Prozent der zu erwartenden Beitragssumme. Es wird also ermittelt, wie viel der Versicherte im Laufe der Jahre bis zum Beginn der Rentenauszahlung einzahlen wird. Auf der Grundlage dieser Summe werden dann die Abschlusskosten ermittelt.

    Die Bezahlung der Kosten für den Abschluss einer privaten Rentenversicherung obliegt in jedem Fall dem Versicherungsnehmer. Allerdings muss er sie nicht in einem einzelnen Betrag leisten. Vielmehr erfolgt eine gleichmäßige Verrechnung mit den eingezahlten Beiträgen während der ersten fünf Jahre. Auch dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Anbietern der privaten Rentenversicherung gleich. Die vereinbarte Beitragshöhe bleibt dabei konstant, aber nach fünf Jahren steigt der Anteil an den Beiträgen, der dem angesparten Vermögen zugeführt wird.


    Wann leistet eine private Rentenversicherung?

    Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine sogenannte Erlebensversicherung. Das ist eine spezielle Form der Lebensversicherung. Die entscheidende Bedingung für eine Auszahlung ist bei dieser Form einer Versicherung, dass der Versicherungsnehmer einen bestimmten vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erlebt. Sie sichert damit genau das Gegenteil einer Risikolebensversicherung ab, die in dem Fall, dass der Versicherungsnehmer einen Zeitpunkt nicht erlebt, Leistungen erbringt.

    Der Zeitpunkt, zu dem die private Rentenversicherung leisten soll, kann meistens relativ frei bestimmt werden. In der Regel gelten jedoch Untergrenzen, ab denen eine private Rentenversicherung leistet. Das kann zum Beispiel frühestens der 62. Geburtstag sein. Gleichzeitig gilt häufig auch eine Altershöchstgrenze, etwa der 70. Geburtstag. Die meisten Versicherungsnehmer wählen als Zeitpunkt für den Leistungsbeginn der privaten Rentenversicherung ihr Renteneintrittsalter. In diesem Fall beginnt die Leistungspflicht des Versicherers mit dem Eintritt in den Ruhestand des Versicherten.

    Eine Abweichung von diesem Grundprinzip der privaten Rentenversicherung kann vorliegen, wenn zusätzliche Leistungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen wurden. Das können zum Beispiel ein Hinterbliebenenschutz oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Wurden solche Zusatzleistungen vereinbart, leistet die private Rentenversicherung auch, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn also der Versicherungsnehmer berufsunfähig wird oder etwa verstirbt.


    Wann leistet eine private Rentenversicherung nicht?

    Eine private Rentenversicherung leistet grundsätzlich immer dann nicht, wenn der Versicherte frühzeitig verstirbt. Das bedeutet, vor dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, ab dem Leistungen erbracht werden sollen. Alle bis zum Tod eingezahlten Beiträge und das daraus gebildete Vermögen verfallen dann an die Versicherung. Sie finanziert daraus wiederum die Rentenleistungen der Versicherungsnehmer, die besonders lange leben und deshalb mehr Rentenzahlungen beziehen, als sie eingezahlt haben. Wer nicht möchte, dass sein Kapital auf diese Weise verfällt, kann das angesparte Kapital mit einer Hinterbliebenen seinen Angehörigen verfügbar machen.

    Vom Todesfall und Vertragsverletzungen abgesehen, ist es im Grunde so gut wie gar nicht möglich, dass eine private Rentenversicherung nicht leistet. Sobald der Versicherte das vereinbarte Alter erreicht, werden die Leistungen der privaten Rentenversicherung fällig. Wurde der Vertrag zwischenzeitlich ruhend oder beitragsfrei gestellt, kann sich die Höhe der Auszahlungen reduzieren. Wie stark, hängt davon ab, wie sehr sich die Höhe der eingezahlten Beiträge von den vereinbarten Beiträgen unterscheidet.

    In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die private Rentenversicherung Leistungen verweigert, weil die eingezahlten Beiträge nicht reichen, um eine bestimmte Mindestrente zu erreichen. Diese Grenze liegt in der Regel bei Minimalbeträgen im unteren einstelligen Eurobereich Rente pro Monat.


    Können Zusatzbausteine versichert werden?

    Ja, es ist möglich, in den Vertrag über eine private Rentenversicherung auch zusätzliche Leistungen einzuschließen.

    Diese betreffen vor allem den Hinterbliebenenschutz. Normalerweise ist es bei der privaten Rentenversicherung so, dass die kürzer Lebenden die Langlebigen mitfinanzieren: Jedem Versicherten wird ab dem Erreichen des Rentenalters eine lebenslange Leibrente zugesagt, wobei die Kalkulationen anhand statistischer Werte erfolgen. Wer länger lebt, als es die Sterbetafeln erwarten lassen, der verbraucht also unter Umständen mehr Kapital, als er eingezahlt hat. Andererseits entsteht aber durch das frühere Ableben eines Rentenempfängers ein Überschuss für das Versicherungsunternehmen. Um den Ausgleich zu realisieren, ist es deswegen im Allgemeinen so, dass das beim Tod des Versicherten noch übrige Kapital bei der Versicherungsgesellschaft verbleibt.

    Wenn dies allerdings nicht erwünscht ist – zum Beispiel, weil die Hinterbliebenen versorgt werden sollen – dann ist es möglich, im Rahmen der privaten Rentenversicherung bestimmte Zusatzvereinbarungen zu treffen. So kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Sie sorgt dafür, dass die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung ab dem Erreichen des Rentenalters für eine bestimmte Anzahl von Jahren ausgezahlt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte selbst in dieser Zeit verstirbt. In dem Fall erhalten die Hinterbliebenen die Rente bis zum Ende der garantierten Laufzeit, wobei der Versicherte selbst festlegen kann, wer der Begünstigte sein soll (Ehepartner, Kinder oder sonstiger Versorgungsberechtigter). Eine noch darüber hinaus vereinbarte Restkapitalabfindung am Ende der Rentengarantiezeit ermöglicht schließlich die wirklich komplette Auszahlung des dem Versicherten zustehenden Kapitals an seine Hinterbliebenen.

    Weitere Möglichkeiten für zusätzliche Leistungen bei der privaten Rentenversicherung sind:

    • Kapitalwahlrecht: Der Versicherte kann beim Erreichen des Rentenalters entscheiden, ob er das Geld als Einmalzahlung oder als monatliche Rente erhalten möchte.
    • „Dynamische“ Rente: Die Höhe der ausgezahlten Leistungen steigt, sobald die Versicherungsgesellschaft Überschüsse erwirtschaftet. Diese Vereinbarung stellt einen wirksamen Schutz gegen den Wertverfall einer Rente durch die Inflation dar.
    • Überschussbeteiligung: Hierbei erhält der Versicherte zusätzlich zur gesetzlich bestimmten Garantieverzinsung eine direkte Beteiligung an den durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Überschüssen.

    Wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Für den Anfangszeitpunkt des Versicherungsschutzes einer privaten Rentenversicherung sind zwei verschiedene Punkte besonders wichtig:

    • Vertraglich vereinbarter Versicherungsbeginn
    • Zahlung der ersten Beitragsrate (Einlösungsbeitrag)

    Private Rentenversicherung - Zufriedene Frau Der entscheidende Zeitpunkt für den Beginn der
    privaten Rentenversicherung ist der Termin, der im Vertrag festgehalten wird. Dieser Termin kann von dem
    Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abweichen. Also auch wenn der Versicherungsnehmer bereits seine Versicherungsunterlagen erhalten hat, besteht noch nicht automatisch auch der volle Versicherungsschutz. Als üblichen Zeitpunkt für den Versicherungsbeginn bieten die meisten Versicherer den Ersten oder auch den 15. des Folgemonats nach Vertragsschluss an. Häufig kann der Zeitpunkt aber auch frei gewählt werden. Der genaue Zeitpunkt wird auf jeden Fall im Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten. Er ist ausschlaggebend für die Berechnung der Versicherungsdauer sowie die Berechnung und Erhebung der Beiträge.

    Der Versicherungsschutz der privaten Rentenversicherung tritt aber nur dann zum vereinbarten Zeitpunkt in Kraft, wenn auch die zweite Bedingung erfüllt wird: die fristgerechte Zahlung der ersten Beitragsrate. Erst wenn dieser Einlösungsbeitrag gezahlt wurde, gewährt die private Rentenversicherung den gewünschten Versicherungsschutz. Wird der Erstbeitrag nicht fristgerecht oder sogar gar nicht gezahlt, treten viele Anbieter vom Versicherungsvertrag zurück.

    Um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz wie gewünscht in Kraft tritt, sollten Versicherungsnehmer grundsätzlich darauf achten, diese entscheidende Bedingung zu erfüllen. Gerade wenn ein zusätzlicher Berufsunfähigkeitsschutz in die private Rentenversicherung eingeschlossen wurde, kann eine verspätete Zahlung des Erstbeitrages fatale Konsequenten haben. Etwa, wenn in der Zwischenzeit ein Schadensfall eintritt.


    Welche Versicherungssummen sind sinnvoll?

    Anders als viele andere Versicherungen sind private Rentenversicherungen nicht darauf ausgerichtet, eine bestimmte einmalige Versicherungssumme im Versicherungsfall auszuzahlen. Stattdessen erhalten die Versicherten ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt eine regelmäßige Rentenzahlung bis an ihr Lebensende. Die Höhe der Zahlungen ist abhängig davon, welche Beiträge in der Ansparphase eingezahlt wurden. Viele private Rentenversicherungen bieten allerdings auch ein sogenanntes Kapitalwahlrecht an. Bei dieser Option besteht für die Versicherten die Möglichkeit, statt einer lebenslangen Rente eine einmalige vollständige oder anteilige Auszahlung ihres gebildeten Kapitals zu erhalten.

    Wie eine Versicherungssumme im herkömmlichen Sinne sollten auch die Leistungen einer privaten Rentenversicherung in Form der Rentenzahlungen sinnvoll und angemessen kalkuliert werden. Entscheidend für die Berechnung der Rentenhöhe aus einer privaten Rentenversicherung sind insbesondere Fragen wie:

    • Welche Rentenhöhe wird im Alter gewünscht oder benötigt?
    • Werden zusätzlich weitere Formen der Altersvorsorge (Lebensversicherung, Riester- oder Rürup Rente etc.) genutzt?
    • In welcher Höhe können Beiträge langfristig regelmäßig gezahlt werden?

    Die Antworten auf diese Fragen können so unterschiedlich ausfallen wie die Lebenssituationen der Versicherten. Ein Angestellter, der eine private Rentenversicherung als zusätzliche Altersvorsorge zu gesetzlichen Rentenversicherung nutzt, ist in der Regel auf andere Rentenzahlungen aus der privaten Rentenversicherung angewiesen als ein Selbstständiger, der seine Altersvorsorge alleine sicherstellen muss. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Rentenzahlungen aus der privaten Rentenversicherung für den einzelnen Versicherten angemessen sind. Hilfreich und empfehlenswert ist bei der Kalkulation immer auch eine professionelle Unterstützung und Beratung.


    Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

    Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung sind maßgeblich davon abhängig, welche Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase geplant sind. Das bedeutet, je höher die Rentenzahlungen sein sollen, desto mehr muss der Versicherte in der Ansparphase einzahlen. Die konkrete Höhe der Beiträge ist dadurch abhängig von:

    • Der gewünschten Rentenhöhe
    • Der Länge der Einzahlungsphase

    Je kürzer die Einzahlungsphase ist, desto höher müssen die einzelnen Beitragszahlungen sein, um einen bestimmten Rentenbetrag zu erreichen. Das bedeutet umgekehrt natürlich auch: Wer besonders früh eine private Rentenversicherung abschließt, kann bereits mit kleinen Beiträgen über einen langen Zeitraum eine beachtliche private Rente aufbauen.

    Anders als bei vielen anderen Versicherungen werden bei einer privaten Rentenversicherung keine Risikozuschläge erhoben. Einen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe haben jedoch zusätzliche Versicherungsleistungen wie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ein Hinterbliebenenschutz. Wird eine dieser Zusatzleistungen in den Versicherungsschutz integriert, fließt ein Teil der monatlichen Beitragszahlungen in diese Leistungen. Dadurch verringert sich automatisch aber auch der Anteil, der in die Kapitalbildung fließt. Um die gleichen Rentenleistungen zu erreichen, muss der Beitrag zur privaten Rentenversicherung also erhöht werden. Nämlich genau um die Kosten für den zusätzlichen Versicherungsschutz.

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    Welche Vorteile bringt ein Vergleich der privaten Rentenversicherung?

    Ein Vergleich verschiedener Angebote für private Rentenversicherungen bringt viele Vorteile. Er sollte daher in jedem Fall vor einem Vertragsabschluss vorgenommen werden.  Der Grund dafür ist einfach. In der Art und der Form der Leistungen sind sich die unterschiedlichen Angebote alle sehr ähnlich. Große Unterschiede gibt es jedoch beim Umfang der Leistungen. Das betrifft zum einen ganz konkret die Höhe der möglichen Rentenleistungen für einen bestimmten regelmäßigen Beitrag. Darüber hinaus unterscheiden sich verschiedene Angebote für private Rentenversicherungen aber auch beim Angebot und im Umfang zusätzlicher Leistungen und möglicher Wahloptionen. Mit einem effektiven Vergleich verschiedener Angebote können Versicherungsnehmer daher das Angebot ermitteln, bei dem sie für ihren Beitrag die besten Leistungen erhalten.

    Bei einem konkreten Vergleich einzelner Angebote sollte jedoch immer sichergestellt werden, dass die Angebote in einem oder mehreren gewünschten Merkmalen identisch sind. Das können sein:

    • Monatliche Beitragshöhe
    • Gewünschte Rentenhöhe
    • Zusatzleistungen
    • Anlageformen
    • Garantiezins
    • Überschussbeteiligung
    • Laufzeiten
    • etc.

    Besonders effektiv und nützlich sind bei einem Angebotsvergleich Online-Rechner. Sie ermitteln die günstigsten Angebote unter Berücksichtigung aller gewünschten Kriterien. Wer sich noch nicht sicher ist, welche Leistungen er benötigt oder wünscht, kann auch auf eine professionelle Beratung zurückgreifen.


    Kann eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes sowie des Beitrags vorgenommen werden?

    Die Beitragshöhe kann bei der privaten Rentenversicherung sehr frei gewählt werden. Da es während der Einzahlungsphase (Anwartschaft) so gut wie keine steuerlichen Vergünstigungen gibt – maximal das „Auffüllen“ des abzugsfähigen Betrages für Krankenkasse und Pflegeversicherung bis zur Höchstgrenze ist möglich – gelten für die Beiträge auch keine Mindest- oder Höchstgrenzen. Wichtig ist jedoch, gerade im Hinblick auf die Altersvorsorge sorgfältig zu planen und die Beitragshöhe möglichst von Anfang an so zu gestalten, dass sie auch langfristig beibehalten werden kann. Nur so kann am Ende auch die erwartete Auszahlung aus der privaten Rentenversicherung erfolgen. Angesichts der Langfristigkeit und auch der großen Bedeutung der privaten Rentenversicherung für die eigene wirtschaftliche Zukunft ist eine gewisse Kontinuität daher unbedingt erstrebenswert.

    Dabei ist eine Erhöhung der Beiträge zur privaten Rentenversicherung sicherlich weniger problematisch als eine Senkung. Denn diese führt einerseits dazu, dass die später ausgezahlte Rente reduziert werden muss. Andererseits werden auch die Abschlusskosten bei Vertragsbeginn anhand der erwarteten Summe aller im Laufe der Jahre eingezahlten Beiträge errechnet. Eine Beitragssenkung führt dazu, dass nun eigentlich zu hohe Abschlusskosten gezahlt wurden bzw. noch werden (während der ersten fünf Jahre). Eine Rückerstattung ist in der Regel nicht möglich.


    Können die Beiträge zur privaten Rentenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

    Während der Einzahlungsphase einer privaten Rentenversicherung gibt es praktisch keine steuerlichen Vergünstigungen. Zwar können die Beiträge zur privaten Rentenleistung grundsätzlich als Sonderausgaben für Vorsorgeleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Diese Option besteht in der Regel jedoch nur theoretisch. Beiträge zur kapitalgedeckten Altersvorsorge, wozu die private Rentenversicherung zählt, können nämlich als Sonderausgaben gemäß § 10 EStG von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings nur bis zu einer Höhe von:

    • 1.900 € für Angestellte und Beamte
    • 2.800 € für Selbstständige

    Vor den Beiträgen zur privaten Rentenversicherung werden jedoch alle Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. Diese brauchen die Freibeträge in der Regel voll aus oder übersteigen sie sogar. Eine Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Rentenversicherung kommt daher nur bei sehr geringen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung in Betracht.

    Das bedeutet, dass die private Rentenversicherung in der Regel komplett aus versteuertem Einkommen finanziert werden muss. Auf den ersten Blick lässt sich dies als ein Nachteil etwa gegenüber einer Rürup Rente bewerten, bei der die Beiträge sehr großzügig steuerlich abgesetzt werden können. Während eine Rürup Rente in der Auszahlungsphase jedoch komplett versteuert werden muss, wird bei der privaten Rentenversicherung nur der Ertragsanteil versteuert. Dieser Anteil ist abhängig vom Renteneintrittsalter. Wer mit 62 Jahren seine private Rente in Anspruch nimmt, muss davon nur 21 Prozent versteuern. Im Alter von 67 Jahren sogar nur noch 17 Prozent.


    Was ist bei einer Kündigung der privaten Rentenversicherung zu beachten?

    Private Rentenversicherung - Pärchen liest Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich. Allerdings kann es sein, dass der jeweilige konkrete Vertrag eine Kündigung an bestimmte Bedingungen knüpft.

    Hierfür gibt es keine einheitlichen Bestimmungen; durchaus üblich ist aber beispielsweise eine Mindestlaufzeit des Versicherungsvertrags von
    einem Jahr. Des Weiteren sollte im Auge behalten werden, dass die Abschlusskosten für die private Rentenversicherung zu Beginn und anhand der insgesamt erwarteten Beitragssumme festgelegt werden.
    Eine Kündigung vor Ablauf der ersten fünf Jahre, also vor der vollständigen Tilgung der Abschlusskosten, kann daher mit einer entsprechenden Nachzahlungsforderung verbunden sein.

    Die Beitragsaussetzung des Vertrags kann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung sein, wenn es nur um vorübergehende finanzielle Engpässe geht. In diesem Fall wird die private Rentenversicherung nicht aufgekündigt, aber die Beitragszahlung wird dennoch für einige Zeit ausgesetzt. Der Vertrag wird dann auf „ruhend“ gesetzt, bis wieder Beiträge eingezahlt werden können. Je nachdem, wie lange die Unterbrechung der Beitragszahlungen andauert, verringert sich die Höhe der späteren Rente.

    Eine weitere Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung. Dabei werden die Beitragszahlungen ganz eingestellt, und für den Rest der Anwartschaft zahlt man gar nichts mehr in die private Rentenversicherung ein. Die später auszuzahlende Rente wird dann entsprechend neu berechnet und natürlich deutlich geringer ausfallen. Eine solche Beitragsfreistellung ist allerdings erst möglich, wenn die private Rentenversicherung bereits einen bestimmten Rückkaufwert erreicht hat.


    Was ist bei einem Wechsel der privaten Rentenversicherung zu beachten?

    Ein direkter Wechsel der privaten Rentenversicherung ist normalerweise nicht möglich. Wer aber mit seiner privaten Rentenversicherung besonders unzufrieden ist, kann auf zweierlei Weisen seinen Anbieter Wechseln:

    • Kündigung des laufenden und Abschluss eines neuen Vertrages
    • Ruhen lassen des laufenden und Abschluss eines neuen Vertrages

    Im ersten Fall sind alle Punkte zu beachten, die auch für eine Kündigung gelten. Wer seinen laufenden Vertrag ruhen lässt, kann später aus diesem Vertrag zusätzlich zu den Leistungen aus dem neuen Versicherungsvertrag immerhin noch eine reduzierte Rentenzahlung beziehen. Welche Variante die günstigste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte in jedem Fall genau geprüft werden.